Die Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und schützt unter anderem bei Turnierteilnahme, Reitbeteiligung, Mietsachschäden sowie Flur- und Weiderisiko – mit einer Versicherungssumme von 15 Millionen Euro.
In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung gilt Folgendes:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Tierhüter einstehen müssen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
- Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
- Turnierteilnahme
- Fremd- / Gastreiterrisiko, Reitbeteiligung
- Mietsachschäden an
- Stallungen, Reithallen, Offenstall
- Boxen (SB: 150 € je Leistungsfall)
- Pferdeanhängern (SB: 20 %, mindestens 150 € je Leistungsfall)
- Flurschäden und Weiderisiko inklusive ungewolltem / gewolltem Deckakt
- Forderungsausfall-Versicherung (ab 2.500 € wird die gesamte Forderung beglichen)
- Angezeigte Fohlen bis zum 1. Geburtstag
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- 15 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Pferdehalter Haftpflicht springt ein, wenn Ihr Pferd anderen Menschen einen Schaden zufügt, Sachen beschädigt oder finanzielle Nachteile verursacht – und Sie als Halter oder eine von Ihnen bestimmte Tierhüter-Person dafür haften müssen. Der Schutz gilt auch dann, wenn Fremde oder Reitbeteiligte Ihr Pferd nutzen, bei Turnieren, auf gemieteten Stall- und Anhängerflächen sowie auf Weide und Flur. Unberechtigte Ansprüche werden für Sie abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch die Pferdehalter Haftpflicht abgedeckt?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Tierhüter einstehen müssen.
Sind Turnierteilnahme und Reitbeteiligung mitversichert?
Ja. Die Turnierteilnahme sowie das Fremd- / Gastreiterrisiko und die Reitbeteiligung sind mitversichert.
Welche Selbstbeteiligungen gelten bei Mietsachschäden?
Bei Boxen gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € je Leistungsfall, bei Pferdeanhängern 20 %, mindestens 150 € je Leistungsfall. Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Offenstall sind ebenfalls abgedeckt.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 15 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was leistet die Forderungsausfall-Versicherung?
Bei der Forderungsausfall-Versicherung wird ab 2.500 € die gesamte Forderung beglichen.