In der Pferdehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung wird zwischen Reitbeteiligung und Gastreiter unterschieden: Eine Reitbeteiligung hat regelmäßigen Umgang mit dem Pferd, während ein Gastreiter nur hin und wieder auf dem Pferd sitzt. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Pferdehalter Haftpflicht wird wie folgt unterschieden:
- Reitbeteiligung: hat regelmäßigen Umgang mit dem Pferd (z. B. 2x in der Woche).
- Gastreiter: sitzt hin und wieder auf dem Pferd.
Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Unterschied liegt in der Häufigkeit des Umgangs mit dem Pferd. Wer regelmäßig und wiederkehrend mit dem Pferd zu tun hat, gilt als Reitbeteiligung. Wer nur gelegentlich reitet, wird als Gastreiter eingeordnet. Diese Einordnung hilft dabei, die passende Absicherung zu bestimmen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Reitbeteiligung und Gastreiter?
Eine Reitbeteiligung hat regelmäßigen Umgang mit dem Pferd (z. B. 2x in der Woche). Ein Gastreiter sitzt hingegen nur hin und wieder auf dem Pferd.
Wann gelte ich als Reitbeteiligung?
Als Reitbeteiligung gelten Sie, wenn Sie regelmäßigen Umgang mit dem Pferd haben, zum Beispiel 2x in der Woche.
Wann gelte ich als Gastreiter?
Als Gastreiter gelten Sie, wenn Sie nur hin und wieder auf dem Pferd sitzen.
Wo finde ich ein Angebot für die Pferdehalter Haftpflicht?
Über den Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner können Sie ein Angebot einholen.