Fremd- und Gastreiter sind im Versicherungsumfang der Pferdehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung mitversichert. So sind auch Personen abgesichert, die das Pferd reiten, ohne selbst Halter zu sein – praktisch für alle, die ihr Pferd gelegentlich anderen anvertrauen.
Fremd- und Gastreiter sind in dem Versicherungsumfang der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung mitversichert.
Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Pferd nicht nur von Ihnen selbst, sondern auch von anderen Personen geritten wird, sind diese über die Pferdehalter-Haftpflicht ebenfalls abgesichert. Das gilt sowohl für Fremdreiter als auch für Gastreiter, die im Versicherungsumfang mitversichert sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Fremdreiter mitversichert?
Ja, Fremdreiter sind im Versicherungsumfang der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung mitversichert.
Sind auch Gastreiter abgesichert?
Ja, auch Gastreiter sind im Versicherungsumfang der Pferdehalter Haftpflicht mitversichert.
Über welche Versicherung sind Fremd- und Gastreiter abgesichert?
Der Schutz erfolgt über die Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung.
Wo kann ich ein Angebot berechnen?
Für die Pferdehalter Haftpflicht steht ein Angebotsrechner zur Verfügung, den Sie über den verlinkten Angebotsrechner erreichen.