Die Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung, die in vielen leistungsstärkeren Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist. Beinhaltet der Versicherungsvertrag der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung diese Leistung, kann eine private Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Schäden übernehmen, die ein Dritter verursacht hat. Normalerweise kommen Schuldige nach einem verursachten Schaden über eine Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzforderungen auf. Die Ausfalldeckung greift, sobald der Schädiger nicht selbst über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt oder für den Leistungsfall aufkommen kann. Die Forderungsausfalldeckung der Versicherung greift üblicherweise unter diesen Bedingungen: Es besteht Kenntniss darüber, wer den Schaden verursacht hat. Der Verursacher wurde zur Zahlung verurteilt, indem gerichtlich ein Titel gegen ihn erwirkt wurde. Für den Schaden kommt keine andere Versicherung (wie etwa die Hausratversicherung) auf. Bei der Pferde-Haftpflichtversicherung der Uelzener Versicherung wird ab dem Premiumtarif ab einer Forderungshöhe von 2.500 € die gesamte Forderung bis zur Deckungssumme beglichen.
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