In der Pferdehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung sind Fremdreiter mitversichert – und das ganz ohne Namensnennung. Wer das Pferd reitet, ist somit über den Versicherungsschutz abgesichert, ohne dass die reitende Person zuvor namentlich angegeben werden muss.
In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung sind Fremdreiter auch ohne Namensnennung versichert.
Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Reitet eine andere Person Ihr Pferd, ist diese Person über die Pferdehalter Haftpflicht abgesichert. Sie müssen den Fremdreiter dafür nicht vorab namentlich melden. Der Schutz gilt also auch dann, wenn wechselnde Personen im Sattel sitzen.
Häufige Fragen
Sind Fremdreiter in der Pferdehalter Haftpflicht mitversichert?
Ja. In der Pferdehalter Haftpflicht der Uelzener Versicherung sind Fremdreiter versichert.
Muss ich einen Fremdreiter namentlich angeben?
Nein. Fremdreiter sind auch ohne Namensnennung versichert.
Wo finde ich ein Angebot zur Pferdehalter Haftpflicht?
Über den Pferdehalter Haftpflicht Angebotsrechner der Uelzener Versicherung können Sie ein Angebot aufrufen.