Stirbt oder verkauft man ein Pferd, besteht in der Pferde Versicherung der Uelzener Versicherung ein sofortiges Kündigungsrecht. Eine kurze schriftliche Nachricht per Online-Service, E-Mail, Post oder Fax genügt – mit deren Eingang wird der Vertrag aufgehoben.
Sollte ein Pferd sterben oder verkauft werden, dann besteht in der Pferde Versicherung der Uelzener Versicherung ein sofortiges Kündigungsrecht.
In diesem Fall wird eine kurze schriftliche Nachricht benötigt. Für die Mitteilung stehen folgende Wege zur Verfügung:
- Online-Service Kündigung
- Post
- Fax
Der Vertrag wird mit Eingang der schriftlichen Mitteilung aufgehoben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Pferd stirbt oder verkauft wird, können Sie die Versicherung sofort beenden. Dafür reicht eine kurze schriftliche Mitteilung, die Sie bequem online, per E-Mail, per Post oder per Fax übermitteln können. Sobald diese Nachricht eingeht, endet der Vertrag.
Häufige Fragen
Wann kann ich die Pferde Versicherung sofort kündigen?
Ein sofortiges Kündigungsrecht besteht, wenn das Pferd stirbt oder verkauft wird.
Wie muss ich die Kündigung mitteilen?
Es wird eine kurze schriftliche Nachricht benötigt. Diese können Sie über den Online-Service Kündigung sowie per E-Mail, Post oder Fax übermitteln.
Wann endet der Vertrag?
Der Vertrag wird mit Eingang der schriftlichen Mitteilung aufgehoben.
Kann ich die Kündigung online einreichen?
Ja, Sie können den Online-Service Kündigung nutzen oder die Mitteilung alternativ per E-Mail, Post oder Fax schicken.