Die Pferdeversicherung der Uelzener Versicherung erstattet nachgewiesene Behandlungskosten für gesunde Pferde ab dem 3. Lebensmonat – wahlweise als Pferde-OP-Versicherung oder Pferde-Krankenversicherung, ergänzbar um eine Haftpflicht. Erfahren Sie, welche Leistungen und Grenzen gelten, welche Ausschlüsse bestehen und welche Wartezeiten von 7 Tagen bis 12 Monaten zu beachten sind.
Beim versicherten Pferd tritt während der Vertragslaufzeit eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf. Diese Veränderung macht eine ambulante und/oder eine stationäre tierärztliche Behandlung erforderlich.
Die vereinbarte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer die nachgewiesenen Behandlungskosten, die innerhalb der Vertragszeit anfallen. Dazu zählen:
- chirurgische Eingriffe
- Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten)
- Labor- und Röntgendiagnostik
Der Versicherungsnehmer hat die Kosten durch Vorlage der Rechnung des Tierarztes unverzüglich, spätestens einen Monat nach Abschluss der Behandlung, nachzuweisen. Sollte der Tierarzt die Rechnung verspätet ausstellen, trifft den Versicherungsnehmer kein Verschulden.
Aus der Rechnung muss folgendes ersichtlich sein:
- Name des Pferdehalters
- Name und genaue Beschreibung des Pferdes (Geburtsdatum, Geschlecht, Lebensnummer, Rasse, Farbe)
- Diagnose
- Datum der erbrachten Leistungen
- berechnete Leistungen unter Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgesehenen Kennziffern
- angewandte und abgegebene Medikamente inklusive der Dosierung und Mengenabgabe, außer diese Angaben sind in den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses enthalten
- Rechnungsbetrag
Auf Verlangen des Versicherers sind Laborbefunde oder Befundberichte für spezielle Untersuchungen (EKG, Röntgen, Ultraschall etc.) vorzulegen.
Das ist versichert in der Pferde-Krankenversicherung
Es werden nur die Kosten erstattet, die unmittelbar nicht mit den Ausschlüssen in Zusammenhang stehen. Die Kosten müssen innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen.
Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der GOT. Die vereinbarte GOT, der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen) können nicht berücksichtigt werden.
- Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs.
- Prophylaxemaßnahmen sind begrenzt auf 100,00 EUR je Versicherungsjahr. Diese werden unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.
- Die Entschädigung für Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten aufgrund einer versicherten Operation ist begrenzt auf 25,00 EUR pro Tag. Die Unterbringungskosten werden ersetzt für den letzten Untersuchungstag vor der versicherten Operation. Nach dem Tag der durchgeführten Operation werden bis zu 10 Tage die Unterbringungskosten erstattet. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
- Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Das ist nicht versichert in der Pferde-Krankenversicherung
Die Pferdeversicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten für das Pferd
- Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalt
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Pferdes
- Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen
- Behandlung von Endo- und Ektoparasiten
- Physiotherapeutische Behandlungen (z. B. Laufband, Aquatrainer)
- Physiologisch ablaufende Geburten, Kastration und Sterilisation
- Euthanasie eines versicherten Pferdes, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlung durch Nichttierärzte
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern
- Behandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind
Das ist versichert in der Pferde-OP Versicherung
Es werden nur die Kosten erstattet, die ursächlich mit einer versicherten Operation im Zusammenhang stehen. Die Kosten müssen innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen.
Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die vereinbarte GOT, der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen) können nicht berücksichtigt werden.
- Die Kosten des letzten Untersuchungstages vor einer Operation werden erstattet. Zum Nachweis reicht eine tierärztliche Rechnung.
- Die Kosten der Nachbehandlung werden bis zu 10 Tage nach dem Tag der Operation erstattet, sofern eine Operation durchgeführt wurde. Zum Nachweis reicht eine tierärztliche Rechnung. Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs.
- Die Entschädigung für Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten ist begrenzt auf 25,00 EUR pro Tag. Die Unterbringungskosten werden ersetzt für den letzten Untersuchungstag vor der versicherten Operation. Nach dem Tag der durchgeführten Operation werden bis zu 10 Tage die Unterbringungskosten erstattet. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein und durch Rechnung nachgewiesen werden.
- Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
- Verstirbt das versicherte Pferd in der Narkose, unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten veterinärmedizinisch notwendigen Operation wegen Krankheit oder Unfall begonnen hat, werden die Kosten abweichend erstattet.
Die genannten Beträge sind Bruttobeträge.
Das ist nicht versichert in der Pferde-OP Versicherung
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten für das Pferd
- Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Pferdes
- Kastration und Sterilisation
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren
- Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer)
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlungen durch Nichttierärzte
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Zahnkorrekturen, Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern
- Behandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind
- Hufabszesse / Hufgeschwür Ziffer 2 in der GOT und deren Folgen
Wartezeiten
Die Wartezeiten betragen:
- für Krankheiten und Unfälle 3 Monate
- für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage
- für versicherte Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen 12 Monate
Die Haftung des Versicherers beginnt nach Ablauf der Wartezeiten. Der Beginn der Wartefrist stimmt mit dem Versicherungsbeginn laut Versicherungsschein überein. Voraussetzung ist, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Versicherungsort
Der Versicherungsschutz gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Pferd während der Vertragslaufzeit krank oder muss operiert werden, übernimmt die Versicherung die nachgewiesenen Tierarztkosten im Rahmen der vereinbarten Gebührenordnung. Die Pferde-OP-Versicherung deckt dabei die Kosten rund um eine Operation ab, während die Pferde-Krankenversicherung darüber hinaus auch ambulante und weitere Behandlungen umfasst. Wichtig sind die Rechnung mit den geforderten Angaben, die Einhaltung der Wartezeiten sowie die Beachtung der aufgeführten Grenzen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Welche Pferde können versichert werden?
Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats.
Bis wann muss ich die Tierarztkosten nachweisen?
Die Kosten sind durch Vorlage der Tierarztrechnung unverzüglich nachzuweisen, spätestens einen Monat nach Abschluss der Behandlung. Stellt der Tierarzt die Rechnung verspätet aus, trifft den Versicherungsnehmer kein Verschulden.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Für Krankheiten und Unfälle betragen sie 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage und für versicherte Gelenkoperationen bei isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen 12 Monate. Die Haftung beginnt nach Ablauf der Wartezeiten.
Werden Kosten für regenerative Therapien übernommen?
Für regenerative Therapien wie IRAP, PRP oder Stammzellen beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland.