Wenn Ihre Katze wegläuft und nicht mehr nach Hause kommt, benötigt die Uelzener Versicherung für die Katzen-Krankenversicherung nur eine kurze schriftliche Nachricht – per Online-Service, E-Mail, Post oder Fax. Mit Eingang der Mitteilung wird der Vertrag aufgehoben.
So beenden Sie den Vertrag, wenn Ihre Katze verschwunden ist:
Wenn die Katze wegläuft und nicht mehr wieder nach Hause kommt, wird bei der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung eine kurze schriftliche Nachricht benötigt.
Diese Wege stehen Ihnen zur Verfügung:
- Online-Service Kündigung
- Post
- Fax
Der Vertrag wird mit Eingang dieser schriftlichen Mitteilung aufgehoben.
Was bedeutet das konkret?
Ist Ihre Katze weggelaufen und kehrt nicht zurück, müssen Sie den Versicherer lediglich schriftlich informieren. Sobald diese Nachricht eingeht, endet der Versicherungsvertrag. Für die Mitteilung können Sie den Online-Service ebenso nutzen wie E-Mail, Post oder Fax.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn meine Katze verschwunden ist?
Es wird eine kurze schriftliche Nachricht benötigt, dass die Katze weggelaufen und nicht mehr nach Hause gekommen ist.
Wie kann ich die Mitteilung übermitteln?
Sie können den Online-Service „Kündigung“ nutzen oder die Mitteilung per E-Mail, Post oder Fax schicken.
Wann wird der Vertrag aufgehoben?
Der Vertrag wird mit Eingang der schriftlichen Mitteilung aufgehoben.
Ist eine schriftliche Mitteilung notwendig?
Ja, für die Aufhebung des Vertrags wird eine kurze schriftliche Nachricht benötigt.