Verstirbt Ihre Katze oder wird sie verkauft, räumt Ihnen die Uelzener Versicherung in der Katzenversicherung ein sofortiges Kündigungsrecht ein. Eine kurze schriftliche Nachricht genügt – der Vertrag endet mit deren Eingang.
Unter den genannten Umständen besteht ein sofortiges Kündigungsrecht bei der Katzenversicherung der Uelzener Versicherung. In diesem Fall wird eine kurze schriftliche Nachricht benötigt.
So können Sie kündigen:
- über den Online-Service Kündigung
- per E-Mail
- per Post
- per Fax
Ihren Vertrag heben wir mit Eingang dieser schriftlichen Mitteilung auf.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Katze stirbt oder in andere Hände übergeht, muss der Versicherungsschutz nicht bis zum regulären Vertragsende weiterlaufen. Sie können den Vertrag sofort beenden – dafür reicht eine formlose schriftliche Mitteilung, die Sie bequem online, per E-Mail, Post oder Fax übermitteln. Sobald diese Nachricht eingeht, wird der Vertrag aufgehoben.
Häufige Fragen
Wann kann ich die Katzenversicherung sofort kündigen?
Ein sofortiges Kündigungsrecht besteht, wenn die Katze verstirbt oder verkauft wird.
Wie muss ich die Kündigung übermitteln?
Sie benötigen eine kurze schriftliche Nachricht. Diese können Sie über den Online-Service, per E-Mail, per Post oder per Fax senden.
Wann endet mein Vertrag?
Der Vertrag wird mit Eingang Ihrer schriftlichen Mitteilung aufgehoben.
Kann ich die Kündigung online erledigen?
Ja, dafür steht der Online-Service „Kündigung“ zur Verfügung. Alternativ können Sie die Mitteilung per E-Mail, Post oder Fax schicken.