In der Hundehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig – frühestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft Sie zahlen und wie Sie den Beitrag begleichen können, erfahren Sie hier.
Fälligkeit des ersten Beitrags:
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Weitere Beitragszahlungen:
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt werden. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
Zahlungsweise:
Der Beitrag kann überweisen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Hundehalter Rechtsschutz-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie den Versicherungsschein. Den ersten Beitrag begleichen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, aber nicht bevor der vereinbarte Versicherungsbeginn erreicht ist. Wie häufig Sie danach zahlen, steht in der beiliegenden Beitragsübersicht. Die Zahlung ist per Überweisung oder Einzugsermächtigung möglich.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Wo finde ich die weiteren Zahlungstermine?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt wird.