Bei der Hundehalter Rechtsschutz-Versicherung der Uelzener Versicherung beginnt der Schutz zum Zeitpunkt aus dem Versicherungsschein – sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen bei Laufzeiten ab einem Jahr und über drei Jahren gelten, lesen Sie hier.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Dauer und Kündigung:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Hundehalter Rechtsschutz-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem im Versicherungsschein genannten Datum, sofern der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird – sonst beginnt er erst mit der Zahlung. Ein Vertrag mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängert sich automatisch jährlich, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei längeren Laufzeiten haben Sie zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten. Eine Kündigung muss jeweils die Drei-Monats-Frist einhalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, vorausgesetzt der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Anderenfalls beginnt der Schutz mit der Zahlung.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn ihn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Es besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann er bereits zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden – unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.