Die Pferde-Krankenversicherung der Uelzener Versicherung übernimmt die Kosten für veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlungen aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls des versicherten Pferdes, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Dies umfasst unter anderem:
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik.
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie sowie die Verwendung von Arzneimitteln, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterial.
- Minimalinvasive und nichtinvasive Operationen, Endoskopien und Fremdkörperentfernungen.
- Klinikaufenthalte einschließlich der Unterbringungskosten.
- Ergänzungs- und Diätfutter sowie Vitaminpräparate, die infolge einer Heilbehandlung oder Operation verabreicht werden.
Erstattung:
Die Versicherung erstattet Tierarztkosten unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss die Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr (15.000 €, 25.000 € oder 50.000 €) sowie eine Selbstbeteiligung (ohne, 500 € oder 1.000 €) wählen. Der Versicherte hat die freie Wahl des Tierarztes oder der Tierklinik.
Deckungsbeschränkungen:
Es gibt bestimmte Einschränkungen, wie etwa eine maximale Erstattungshöhe für Reha-Leistungen von 3.000 € pro Jahr, bei einer Selbstbeteiligung von 20 % pro Rechnung. Für die chirurgische Kastration oder Sterilisation werden einmalig 200 € erstattet. Zudem bestehen Wartezeiten:
- 5 Tage für Koliken und Unfälle,
- 2 Monate allgemeine Wartezeit,
- 1 Jahr für spezielle Erkrankungen und Operationen.
Nicht versichert:
Die Versicherung deckt keine Kosten für:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Untersuchungen und Behandlungen.
- Mängel oder Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt waren oder innerhalb der Wartezeit aufgetreten sind.
- Untersuchungen und Behandlungen durch den Versicherungsnehmer selbst oder enge Familienmitglieder.
Zahlungsmodalitäten:
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Die weiteren Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden, je nach Vereinbarung. Es kann überwiesen oder per Lastschrift eingezogen werden.
Kündigung:
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Verlängerungsmonats gekündigt werden.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage.
- Rechtzeitige und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge.
- Artgerechte Unterbringung und Versorgung des Pferdes.
- Vollständige und wahrheitsgemäße Informationen im Leistungsfall.
Versicherungsort:
- Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate.
Vertragsbeginn und -ende:
Der Vertrag beginnt zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sofern der Erstbeitrag rechtzeitig gezahlt wird. Ansonsten beginnt er erst nach Zahlung. Die Laufzeit beträgt 1 oder 3 Jahre, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Er endet, wenn das versicherte Pferd stirbt, veräußert oder dauerhaft abgegeben wird.