In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- 100 % Erstattung der erstattungsfähigen Kosten nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
- Keine Höchstsumme innerhalb des Versicherungsjahre
- Stand- und Vollnarkose
- Bildgebende Verfahren
- Regenerative Therapien – bis 1.000 €
- Keine Altersbegrenzung
- Bauchhöhlenoperationen – Wartezeit 7 Tage
- Operative Frakturbehandlungen
- Unfallbedingte Wundnähte
- Fesselringband-Operation
- Tumorentfernung
- Zahnextraktion
- Sehnenscheiden-Operation
- Gelenkspülung
- Bauchspiegelung (Laparoskopie)
- Überbein-Operation (Exostose)
- Bauchwandhernien-Operation (Hernia ventralis)
-
Speicheldrüsenerkrankung (Sialadenek- tomie)
- Harnröhreneröffnung (Urethrotomie)
- Hufkrebs
- Nageltritt-OP
- Gelenk-Chip (OCD Osteochondrosis dis- secans) bis 1.500 € am Tag der Operation
- Nachgewiesene Kosten am letzten Untersuchungstag vor der Operation
- Nachsorge / -behandlung und Unterbringung in einer Tierklinik bis 10 Tage
- Pauschale Erstattung der Unterbringungskosten in der Tierklinik: 25 € pro Tag
- Alternative Behandlungen wie Homöopathie /Akupunktur
In den allgemeinen Bedinungen der Uelzener Versicherung für die Pferde Krankenversicherung gilt folgendes:
Versicherte Pferde und Aufnahme in die Versicherung
Versichert sind die Pferde, die im Versicherungsschein genannt sind. Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden Pferde ab Beginn des 3. Lebensmonats. Der Versicherer kann vom Antragsteller ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes verlangen. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Versicherte Gefahren und versicherte Kosten
Beim versicherten Pferd tritt während der Vertragslaufzeit eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf. Diese Veränderung macht eine ambulante und/oder eine stationäre tierärztliche Behandlung erforderlich. Die vereinbarte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer die nachgewiesenen Behandlungskosten einschließlich der chirurgischen Eingriffe, der Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten) und der Labor- und Röntgendiagnostik, die innerhalb der Vertragszeit anfallen.
Versicherte Kosten
Es werden nur die Kosten erstattet, die unmittelbar nicht mit den Ausschlüssen in Zusammenhang stehen. Die Kosten müssen innerhalb der Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der GOT. Die vereinbarte GOT, der vereinbarte Gebührensatz und der vereinbarte Entschädigungssatz ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene Gebührenordnungen) können nicht berücksichtigt werden.
Die Entschädigung von Gelenkoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500,00 EUR für den Tag des chirurgischen Eingriffs.
Prophylaxemaßnahmen sind begrenzt auf 100,00 EUR je Versicherungsjahr. Diese werden unabhängig von einer vereinbarten Selbstbeteiligung erstattet.
Die Entschädigung für Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten aufgrund einer versicherten Operation ist begrenzt auf 25,00 EUR pro Tag. Die Unterbringungskosten werden ersetzt für den letzten Untersuchungstag vor der versicherten Operation. Nach dem Tag der durchgeführten Operation werden bis zu 10 Tage die Unterbringungskosten erstattet. Die Kosten müssen tatsächlich angefallen sein und durch eine Rechnung nachgewiesen werden.
Für regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, Stammzellen) beträgt die Entschädigung maximal 1.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Die genannten Beträge sind Bruttobeträge.
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