In der Pferde Krankenversicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe- / Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen sind beispielsweise nicht versichert.
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Pferde Krankenversicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen
- Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen
- Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte
- Operationen innerhalb der Wartezeit:
- 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage
- 12 Monate für Gelenkoperationen (Die Entschädigung bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Gelenk-Chips und Birkelandfrakturen ist begrenzt auf 1.500 € für den Tag des chirurgischen Eingriffs.)
- 3 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 7 Tage
In den allgemeinen Bedinungen der Uelzener Versicherung für die Pferde Krankenversicherung gilt folgendes:
Nicht versicherte Gefahren und nicht versicherte Kosten
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten für das Pferd
- Ergänzungsfuttermittel und Diätfutter
- Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalt
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit nach 4 auftreten
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Pferdes
- Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen
- Behandlung von Endo- und Ektoparasiten
- Physiotherapeutische Behandlungen (z.B. Laufband, Aquatrainer )
- Physiologisch ablaufende Geburten, Kastration und Sterilisation
- Euthanasie eines versicherten Pferde, außer bei unheilbaren Krankheiten oder Unfall
- Zuschläge für apparativen Aufwand und Zeitgebühren
- Hufbeschlag, auch orthopädischer Hufbeschlag
- Zahnersatz (Prothetik), Behandlungen von Zahn- und Kieferanomalien
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Behandlung durch Nichttierärzte
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern
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