Die Hundehaftpflichtversicherung der Uelzener Versicherung bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen, die gegen den Hundehalter oder den von ihm bestimmten Tierhüter geltend gemacht werden können. Diese Versicherung umfasst die Prüfung der Haftpflichtansprüche, die Begleichung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Sie tritt bei Schäden an Personen oder Sachen ein, die durch den versicherten Hund verursacht werden. Für Jagdgebrauchshunde gilt die Versicherung ebenfalls, wobei diese eventuell auch über eine Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt sein können.
Versichert sind:
- Haftpflichtansprüche aufgrund von Schäden, die auf den versicherten Hund zurückzuführen sind
- Personenschäden und Sachschäden, für die der Hundehalter oder der Tierhüter haftet
- Jagdgebrauchshunde, je nach Fall auch über die Jagdhaftpflichtversicherung
Die Höhe der Deckungssumme ist im Versicherungsantrag oder im Versicherungsschein festgelegt.
Deckungsbeschränkungen:
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, um höhere Beiträge zu vermeiden. Dazu gehören:
- Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen verursacht werden
- Schäden zwischen mitversicherten Personen
- Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs
Nicht versichert sind:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die einer separaten gewerblichen Tierhalterhaftpflichtversicherung bedürfen
- Schäden, die über die vereinbarten Deckungssummen hinausgehen
- Selbstbeteiligungen, die bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt werden müssen
Versicherungsbereich:
Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit, ausgenommen Kanada, die USA und US-Territorien. Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt sind Haftpflichtschäden versichert.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers:
- Alle Angaben im Versicherungsantrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
- Änderungen des versicherten Risikos müssen dem Versicherer mitgeteilt werden.
- Auf Aufforderung des Versicherers müssen gefährliche Umstände beseitigt werden.
- Jeder Versicherungsfall muss unverzüglich gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben wurden.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden abzuwenden oder zu mindern und den Versicherer durch wahrheitsgemäße Berichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
Beginn und Ende der Deckung:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, vorausgesetzt, der Erstbeitrag wird rechtzeitig bezahlt. Bei verspäteter Zahlung beginnt der Vertrag erst nach Erhalt der Zahlung. Der Vertrag endet, wenn der Hund verstirbt, veräußert oder dauerhaft abgegeben wird.
Kündigung:
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Monats möglich.
Zahlungsmodalitäten:
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden. Weitere Beiträge sind gemäß der Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann den Beitrag überweisen oder den Versicherer zum Lastschrifteinzug ermächtigen.