In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Personen, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Tierhüter einstehen müssen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
- Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
- Teilnahme an Hundeschauen, Agility und Hunderennen
- Training auf dem Hundeplatz
- Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern)
- Mietsachschäden an
- Räumen in Gebäude
- beweglichen Sachen zu privaten Zwecken, z.B. Inventar einer Ferienwohnung
- PKW zu privaten Zwecken
- Gewollter / ungewollter Deckakt
- Forderungsausfall-Versicherung (ab 2.500 € wird die gesamte Forderung beglichen)
- Welpen ab der Geburt bis zu Beginn des 7. Lebensmonats
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- 10 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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