In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung ist der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft du zahlst und wie die Zahlung erfolgt, erfährst du hier.
Der erste Beitrag muss bis spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein geschickt werden.
Mögliche Zahlungsweisen (je nach Vereinbarung):
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.
Hundehalter-Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Nach Abschluss deiner Hundehalter-Haftpflicht erhältst du den Versicherungsschein. Den ersten Beitrag zahlst du innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, aber frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in der beigefügten Beitragsübersicht. Für die Zahlung kannst du zwischen Überweisung und Einzugsermächtigung wählen.
Häufige Fragen
Wann muss der erste Beitrag bezahlt werden?
Der erste Beitrag muss spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlt werden, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
In welchem Rhythmus kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.
Wo finde ich die weiteren Beitragstermine?
Die weiteren Beitragszahlungen sind in der Beitragsübersicht genannt, die mit dem Versicherungsschein verschickt wird.
Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
Der Beitrag kann überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung erfolgen.