Bei der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt laut Versicherungsschein – vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Erfahren Sie, wie sich der Vertrag verlängert und welche Kündigungsfristen je nach Laufzeit gelten.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Vertragslaufzeit und Verlängerung:
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite diesen bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
- Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, kann dieser schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Auch hier besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Hundehalter-Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift ab dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – allerdings nur, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie später, startet der Schutz erst mit der Zahlung. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern niemand rechtzeitig kündigt. Bei längeren Laufzeiten haben Sie zusätzliche Ausstiegsmöglichkeiten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird.
Was passiert, wenn der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragsseite bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigt.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren?
Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren kann der Vertrag zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Es gilt eine 3-monatige Kündigungsfrist.