In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung lässt sich der Vertrag neben den ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten auch vorzeitig kündigen – etwa nach einem regulierten Versicherungsfall. Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der übermittelten Information.
Neben den ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden.
Dies ist zum Beispiel nach einem regulierten Versicherungsfall möglich.
Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet Ihr Vertrag zu dem Zeitpunkt der übermittelten Information.
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Was bedeutet das konkret?
Sie sind nicht allein auf die reguläre Kündigung angewiesen: In bestimmten Situationen können Sie den Vertrag auch vorzeitig beenden. Ein typisches Beispiel ist der Zeitpunkt, nachdem ein Schadenfall abgewickelt wurde. Besteht das versicherte Interesse gar nicht mehr – etwa weil es vollständig und dauerhaft entfällt –, endet der Vertrag mit der entsprechenden Mitteilung.
Häufige Fragen
Kann ich die Hundehalter-Haftpflicht auch außerhalb der ordentlichen Kündigung beenden?
Ja. Neben den ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten kann der Vertrag auch vorzeitig gekündigt werden.
Wann ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Eine vorzeitige Kündigung ist zum Beispiel nach einem regulierten Versicherungsfall möglich.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet Ihr Vertrag zu dem Zeitpunkt der übermittelten Information.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Vertrag bei dauerhaftem Wegfall des Interesses?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt der übermittelten Information.