In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung gelten klare Grenzen: Ansprüche eines gewerblichen Tierhüters, die Deckungssumme als Maximalentschädigung sowie ein Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall. Ausgenommen sind zudem Schäden aus vorsätzlicher Handlung und Schäden zwischen Mitversicherten.
In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Ansprüche an einen gewerblichen Tierhüter
- Die vereinbarte Deckungssumme ist die Maximalentschädigung
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Hundehalter-Haftpflicht?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise alle Schäden
- aus vorsätzlicher Handlung
- zwischen Mitversicherten
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Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz hat bestimmte Grenzen: Für Ansprüche gegen einen gewerblichen Tierhüter besteht kein Schutz. Die Leistung ist außerdem auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung mindert die Entschädigung in jedem Schadenfall. Bestimmte Schäden – etwa vorsätzlich verursachte oder solche zwischen Mitversicherten – sind vom Schutz ausgenommen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche gegen einen gewerblichen Tierhüter versichert?
Nein. Ansprüche an einen gewerblichen Tierhüter sind in der Hundehalter-Haftpflicht nicht versichert.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die vereinbarte Deckungssumme ist die Maximalentschädigung.
Was passiert mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung?
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Versicherungsfall von der Entschädigung abgezogen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind beispielsweise alle Schäden aus vorsätzlicher Handlung sowie Schäden zwischen Mitversicherten.