In der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung ist mitversichert, wenn eine Privatperson wie Freund, Freundin oder Partner mit dem Hund spazieren geht. Erfahren Sie hier, welche Ausnahmen für gewerbsmäßige Hundesitter gelten.
Wenn eine Privatperson mit dem Hund spazieren geht, ist das bedingungsgemäß mitversichert.
- Es stellt kein Problem dar, wenn Ihr(e) Freund(in) / Partner(in) den Hund ausführen möchte.
- Spaziergänge mit gewerbsmäßigen Hundesittern o. ä. sind nicht versichert.
Hundehalter-Haftpflicht Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Auch andere Privatpersonen dürfen den Hund ausführen, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt. Führt beispielsweise ein Freund, eine Freundin oder der Partner den Hund spazieren, besteht der Schutz weiterhin. Anders sieht es aus, wenn der Hund von jemandem ausgeführt wird, der dies gewerbsmäßig tut – dann greift der Versicherungsschutz nicht.
Häufige Fragen
Darf mein Partner mit dem Hund spazieren gehen?
Ja. Es stellt kein Problem dar, wenn Ihr(e) Freund(in) / Partner(in) den Hund ausführen möchte.
Ist es mitversichert, wenn eine andere Privatperson den Hund ausführt?
Ja. Wenn eine Privatperson mit dem Hund spazieren geht, ist das bedingungsgemäß mitversichert.
Sind Spaziergänge mit einem gewerbsmäßigen Hundesitter versichert?
Nein. Spaziergänge mit gewerbsmäßigen Hundesittern o. ä. sind nicht versichert.
Wo kann ich ein Angebot berechnen?
Über den Hundehalter-Haftpflicht Angebotsrechner können Sie ein Angebot berechnen.