Wenn eine Privatpersonen mit dem Hund spazieren geht, ist das bedingungsgemäß in der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung mitversichert. Es stellt kein Problem dar, wenn Ihr(e) Freund(in) / Partner(in) den Hund ausführen möchte. Spaziergänge mit gewerbsmäßigen Hundesittern o.ä. sind nicht versichert.
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