Die Katzen-OP-Versicherung der Uelzener Versicherung übernimmt die Kosten für veterinärmedizinisch notwendige Operationen infolge von Krankheit oder Unfall – unabhängig vom GOT-Satz und bei freier Tierarztwahl. Wählbar sind Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung, dazu gibt es Leistungen für Nachsorge, Chipkennzeichnung sowie Kastration oder Sterilisation.
Was ist versichert?
Die Katzen-OP-Versicherung greift in Fällen, in denen nach Abschluss des Vertrages eine Operation infolge einer Krankheit oder eines Unfalls notwendig wird. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), und es steht dir frei, den Tierarzt oder die Tierklinik deiner Wahl aufzusuchen.
Die Versicherung umfasst:
- Veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Operationen
- Operationen unter Vollnarkose, Sedierung oder Lokalanästhesie
- Die Kosten für Arzneimittel, bildgebende Verfahren und Verbandsmaterialien
- Minimalinvasive und nichtinvasive OP-Methoden, Biopsien und Punktionen, die chirurgische Eingriffe ersetzen
- Diagnostische Endoskopien unter Vollnarkose oder Sedierung
- Vorbehandlungen an den letzten zwei Untersuchungstagen vor der Operation
- Nachsorge- und Nachbehandlungen (ambulant oder stationär) sowie Unterbringungskosten in der Tierklinik bis zu 14 Tage nach der Operation
Zusätzlich beteiligt sich die Versicherung einmalig an den Kosten für:
- Die Kennzeichnung deiner Katze durch einen Identifikationschip
- Die chirurgische Kastration oder Sterilisation (100 € für Kater, 150 € für Katzen)
Bei Vertragsabschluss kannst du die Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr (unbegrenzt, 1.000 € oder 500 €) und die Selbstbeteiligung pro Rechnung (ohne, 20 % oder 40 %) individuell wählen.
Deckungsbeschränkungen
Einige Einschränkungen gelten für die Erstattung:
- Die maximale Erstattung für Leistungen aus dem Gesundheit-PLUS-Baustein beträgt 500 € pro Versicherungsjahr, mit einer Selbstbeteiligung von 25 % pro Rechnung.
- Für die Kennzeichnung durch einen Identifikationschip werden einmalig 25 € erstattet.
- Bei der Kastration oder Sterilisation wird bei Katern eine Erstattung von 100 € und bei Katzen von 150 € gewährt.
Was ist nicht versichert?
Die Versicherung deckt keine Aufwendungen für:
- Bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Operationen
- Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Versicherungsabschluss bekannt waren oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten
- Nachträgliche Operationen oder Eingriffe aufgrund von Krankheiten oder Unfällen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten
- Operationen, die von dir als Versicherungsnehmer, deinem Ehegatten, Lebenspartner, Kind oder Eltern durchgeführt werden
Versicherungsbereich
Die Katzen-OP-Versicherung gilt in Deutschland und weltweit für maximal 12 Monate.
Zahlungsmodalitäten
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Weitere Beiträge sind je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zu entrichten.
Beginn und Ende der Deckung
Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, vorausgesetzt, der erste Beitrag wird rechtzeitig bezahlt. Der Vertrag endet spätestens mit dem Tod, der Veräußerung oder der dauerhaften Abgabe der versicherten Katze.
Kündigung
Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Laufzeit ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats möglich.
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat folgende Pflichten:
- Vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage
- Rechtzeitige und vollständige Zahlung der Versicherungsbeiträge
- Sicherstellung einer art- und tierschutzgerechten Unterbringung und Versorgung der Katze
- Vollständige und wahrheitsgemäße Informationen im Leistungsfall bereitzustellen
Was bedeutet das konkret?
Wird deine Katze nach Vertragsabschluss wegen einer Krankheit oder eines Unfalls operiert, übernimmt die Versicherung die Kosten des Eingriffs samt Nachsorge. Du kannst dabei frei entscheiden, zu welchem Tierarzt oder in welche Tierklinik du gehst. Wie hoch die jährliche Erstattung ist und ob eine Selbstbeteiligung anfällt, legst du bei Vertragsabschluss selbst fest. So bleibt im Ernstfall mehr Ruhe für die Genesung deines Tieres.
Häufige Fragen
Kann ich den Tierarzt frei wählen?
Ja. Die Kostenübernahme erfolgt unabhängig vom Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), und es steht dir frei, den Tierarzt oder die Tierklinik deiner Wahl aufzusuchen.
Welche Erstattungshöhe und Selbstbeteiligung kann ich wählen?
Bei Vertragsabschluss kannst du die Erstattungshöhe pro Versicherungsjahr (unbegrenzt, 1.000 € oder 500 €) und die Selbstbeteiligung pro Rechnung (ohne, 20 % oder 40 %) individuell wählen.
Werden Kastration oder Sterilisation bezuschusst?
Ja, die Versicherung beteiligt sich einmalig: Bei der chirurgischen Kastration oder Sterilisation werden bei Katern 100 € und bei Katzen 150 € erstattet.
Sind bereits bekannte Erkrankungen mitversichert?
Nein. Nicht versichert sind Folgen von Mängeln oder Krankheiten, die bei Versicherungsabschluss bekannt waren oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, sowie bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder empfohlene Operationen.
Bis wann muss der erste Beitrag gezahlt werden?
Der erste Beitrag muss spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins gezahlt werden, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.