In der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung sind bestimmte Leistungen und Situationen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa ambulante und stationäre Behandlungen, Impfungen, Zahnsteinentfernungen sowie zahlreiche Operationen und Erkrankungen. Erfahren Sie hier, welche Beschränkungen gelten und welche Aufwendungen nicht erstattet werden.
In der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärmedizinischen Ausbildung selbst am Tier durchführen
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Röntgen unter Narkose, ohne eine nachfolgende Operation
- Operationen unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie)
- Impfungen, Wurmkuren und Ektoparasitenmittel
- Zahnsteinentfernungen
Gibt es Beschränkungen im Versicherungsschutz in der Katzen OP-Versicherung?
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Kosten für chirurgische Eingriffe aufgrund vorvertraglicher oder angeborener Mängel / Fehlentwicklungen
- Kosten für chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben
- Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen
- Kosten für Behandlungen durch Nichttierärzte
- Operationen und Erkrankungen innerhalb der Wartezeit von 30 Tagen
In den allgemeinen Bedingungen der Uelzener Versicherung für die Katzen OP-Versicherung gilt folgendes:
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für:
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes
- Transportkosten des Tieres
- Ergänzungsfuttermittel, Diätfutter und Vitaminpräparate
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit (Ziff. 7)
- Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen (z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus, Brachycephalensyndrom)
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versicherten Tieres sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten)
- Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters
- Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben
- Kastration und Sterilisation unabhängig von einer medizinischen Indikation (Siehe Teileinschluss unter 3.1)
- Zuschläge für apparativen Aufwand, Zeitgebühren, Notdienstgebühr
- Krankheiten und Behandlungen infolge von Epidemien und Pandemien.
- Behandlungen von Krankheiten und Unfällen sowie deren Folgen die während der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel
- Regenerative Therapien (z. B. Stammzelltherapie, PRP, IRAP)
- Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen
- Physiotherapie (z. Laufband, Aquatrainer)
- Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern
- Behandlungen durch Nichttierärzte
- Folgen von Erkrankungen deren Behandlungen die nach Beendigung des Vertrags anfallen
- Behandlungen, die durch Kernenergie*, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden
Die Versicherung erstreckt sich darüber hinaus nicht auf Aufwendungen für folgende Operationen und Erkrankungen sowie deren Folgen:
- angeborene Gaumenspalte (V 1.3.25 b)
- Brachyzephalie sowie die Tonsillektomie bei brachycephalen Tieren
- Biopsie / Punktion (203)
- diagnostische Endoskopie (402)
- Denervation
- Distichiasis (Au 10)
- Entropium / Ektropium (Au 11)
- Goldimplantation
- Herzschrittmacher
- Hüftgelenksdysplasie
- Inguinalhernie (V 1)
- Kastration und Sterilisation
- Korrekturosteotomie / Beckenosteotomie (B2.5)
- Lidspaltenplastik (Au 12)
- Kryptorchismus (G 2)
- Nickhautoperationen (Au 16 /Au 2.17)
- Operation am Herzen (He 4)
- Patellaluxation (B 11)
- Pectineusmyoektomie (B 4)
- portokavaler Shunt (He 6)
- Prothesen
- Überkronung (V 3.7)
- Umbilicalhernie (V 3)
- unblutige Reposition luxierter Gelenke
- Urachusoperation (Ha 7)
- Uretereinpflanzung in Harnblase (Ha 8)
- Zahnersatz (Prothetik) und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien
- Ziehen von Krallen oder Krallenresten
Katzen OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Die Katzen OP-Versicherung deckt nicht jede tierärztliche Maßnahme ab. Bestimmte Leistungen wie Impfungen, Zahnsteinentfernungen, ambulante und stationäre Behandlungen oder Operationen unter örtlicher Betäubung fallen nicht unter den Schutz. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Ausschlüssen, etwa bei angeborenen Fehlentwicklungen, Behandlungen durch Nichttierärzte oder bestimmten aufgeführten Operationen und Erkrankungen. Auch eine Wartezeit ist zu beachten. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die allgemeinen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind ambulante Behandlungen in der Katzen OP-Versicherung versichert?
Nein, ambulante und stationäre Behandlungen sind in der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung nicht versichert.
Gilt eine Wartezeit in der Katzen OP-Versicherung?
Ja, Operationen und Erkrankungen innerhalb der Wartezeit von 30 Tagen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Werden Impfungen und Zahnsteinentfernungen übernommen?
Nein, Impfungen, Wurmkuren, Ektoparasitenmittel sowie Zahnsteinentfernungen zählen nicht zum Leistungsumfang.
Sind Behandlungen durch Nichttierärzte abgedeckt?
Nein, Behandlungen durch Nichttierärzte sowie Eigenbehandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und Eltern sind nicht versichert.
Werden angeborene Fehlentwicklungen erstattet?
Nein, die Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren Folgen – z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus oder Brachycephalensyndrom – sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.