In der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gelten für Versicherungsnehmer klare Pflichten: Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, gesundheitliche Veränderungen der Katze bis zum Vertragsbeginn mitteilen, jeden Versicherungsfall unverzüglich anzeigen und Schäden nach Möglichkeit abwenden oder mindern.
In der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung gilt folgendes:
- Bitte vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen in der Angebotsanfrage. Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei der Katze festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden
- Informatioenen darüber ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat
- Es ist möglich, dass eine Aufforderung zur Beseitigung besondere gefahrdrohender Umstände erfolgen könnte
- Zeigen Sie jeden Versicherungsfall unverzüglich an
- Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Weiter müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen
In den allgemeinen Bedinungen der Uelzener Versicherung für die Katzen Op-Versicherung gilt folgendes:
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Angebotsanfrage dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Angebotsanfrage, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Katzen OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie gefragt, ehrlich und vollständig zu antworten und die Uelzener Versicherung über wichtige Änderungen zu informieren. Stellen sich bei Ihrer Katze noch vor Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen heraus, teilen Sie diese mit. Tritt ein Versicherungsfall ein, melden Sie ihn ohne schuldhaftes Zögern und helfen dabei mit, den Schaden möglichst gering zu halten und die Bearbeitung durch wahrheitsgemäße Angaben zu unterstützen. Diese Beschreibung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Bedingungen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei der Angebotsanfrage beachten?
Die Fragen in der Angebotsanfrage sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Sie müssen dem Versicherer alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, nach denen in Textform gefragt wurde.
Was passiert, wenn sich vor Vertragsbeginn der Gesundheitszustand meiner Katze ändert?
Werden nach der Antragstellung, aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei der Katze festgestellt, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden.
Wann muss ich einen Versicherungsfall melden?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich anzuzeigen.
Welche Pflichten habe ich im Schadenfall?
Sie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit dies möglich ist. Zudem müssen Sie durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen.
Muss ich auch nach der Angebotsanfrage noch Fragen beantworten?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Angebotsanfrage, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.