Die Uelzener Katzen-Zahnversicherung greift für Leistungsfälle innerhalb Deutschlands und schützt Ihre Katze auch im Ausland – bis zu einem Auslandsaufenthalt von maximal 12 Monaten, wobei die Leistung im Ausland höchstens im Umfang der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erfolgt.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-Zahnversicherung folgendes für den Geltungsbereich:
- Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben Sie bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze von 12 Monaten Versicherungsschutz.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Katze gilt in erster Linie in Deutschland. Reisen Sie mit Ihrer Katze ins Ausland, bleibt der Versicherungsschutz für einen begrenzten Zeitraum bestehen. Bei Behandlungen im Ausland orientiert sich die Erstattung dabei an den in Deutschland üblichen Tierarzt-Gebühren.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Katzen-Zahnversicherung?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie für Leistungsfälle außerhalb Deutschlands im Rahmen der genannten Bedingungen.
Wie lange besteht Versicherungsschutz im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze von 12 Monaten.
Wie hoch ist der Leistungsanspruch bei Behandlungen im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Ist der Schutz innerhalb Deutschlands zeitlich begrenzt?
Für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt der Versicherungsschutz; eine zeitliche Begrenzung wie beim Auslandsaufenthalt wird hierfür nicht genannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025