Bei der Uelzener Katzen-Zahnversicherung richtet sich der Beitrag unter anderem nach dem Alter der Katze bei Versicherungsbeginn. Ab der ersten Hauptfälligkeit gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 %, mit der das fortschreitende Alter und der medizinische Fortschritt berücksichtigt werden – ein Sonderkündigungsrecht entsteht daraus nicht.
Anpassung des Beitrages aufgrund des Alters:
Der Tarifbeitrag für Ihre versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Katzen-Zahnversicherung hängt beim Vertragsabschluss vom Alter Ihrer Katze ab. Weil Katzen mit der Zeit älter werden und sich die medizinische Versorgung weiterentwickelt, steigt der Beitrag ab dem ersten Hauptfälligkeitstermin jedes Jahr in einem festgelegten Umfang. Diese Erhöhung ist von vornherein Teil des Vertrages und löst kein zusätzliches Kündigungsrecht aus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die jährliche Beitragsanpassung?
Ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Warum wird der Beitrag jedes Jahr angepasst?
Die Anpassung berücksichtigt das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt.
Ab wann greift die Beitragsanpassung?
Die jährliche Anpassung gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Wonach wurde der Tarifbeitrag ursprünglich ermittelt?
Der Tarifbeitrag für die versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Habe ich durch die Anpassung ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, aus der jährlichen Beitragsanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.