Bei der Katzen-Krankenversicherung der Uelzener wird der Tarifbeitrag unter anderem nach dem Alter der Katze bei Versicherungsbeginn ermittelt. Ab der ersten Hauptfälligkeit gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 %, um das fortschreitende Alter und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen – ganz ohne Sonderkündigungsrecht.
Anpassung des Beitrages:
Der Tarifbeitrag für Ihre versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Katzen-Krankenversicherung richtet sich zu Beginn nach dem Alter der Katze. Damit das steigende Alter und der medizinische Fortschritt berücksichtigt werden können, steigt der Beitrag ab der ersten Hauptfälligkeit jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz. Diese Anpassung ist Bestandteil des Vertrages und führt nicht zu einem gesonderten Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die jährliche Beitragsanpassung?
Ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Warum wird der Beitrag angepasst?
Die Anpassung berücksichtigt das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt.
Ab wann greift die Beitragsanpassung?
Die jährliche Beitragsanpassung gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Wonach wurde der ursprüngliche Beitrag ermittelt?
Der Tarifbeitrag für die versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Habe ich durch die Beitragsanpassung ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, aus der Beitragsanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.