Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener steigt der Tarifbeitrag ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages jedes Jahr um 9 %, weil neben dem Alter der Katze bei Versicherungsbeginn auch das fortschreitende Alter und der medizinische Fortschritt berücksichtigt werden; ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht.
Der Tarifbeitrag für Ihre versicherte Katze wurde unter anderem nach dem Alter bei Versicherungsbeginn ermittelt.
Um das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hieraus nicht.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für die Katze richtet sich beim Vertragsabschluss unter anderem nach dem Alter des Tieres. Ab der ersten Hauptfälligkeit erhöht sich der Beitrag jedes Jahr um 9 %, um das steigende Alter der Katze und den medizinischen Fortschritt einzubeziehen. Wegen dieser vereinbarten jährlichen Anpassung besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Um wie viel steigt der Beitrag für meine Katze jedes Jahr?
Ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages gilt eine jährliche Beitragsanpassung von 9 % als vereinbart.
Ab wann greift die jährliche Beitragserhöhung?
Die jährliche Anpassung von 9 % gilt ab der ersten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Warum wird der Beitrag jedes Jahr angepasst?
Die Anpassung erfolgt, um das fortschreitende Alter der Katze sowie den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können.
Kann ich wegen der Beitragsanpassung den Vertrag außerordentlich kündigen?
Nein, aus der jährlichen Beitragsanpassung ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025