In der Katzen-OP-Versicherung der Uelzener gilt ein Kündigungsverzicht, der Katzenhaltern zusätzliche Sicherheit bietet: Kündigt der Versicherer nach einem Leistungsfall, erhält der Versicherungsnehmer ein Fortführungsangebot, und ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt das Kündigungsrecht zum Ablauftermin. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in bestimmten Fällen bestehen.
In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt im Tarif Katzen-OP-Versicherung Folgendes für den Kündigungsverzicht:
Kündigung nach einem Leistungsfall
Kündigt der Versicherer den Vertrag aufgrund eines Leistungsfalls gemäß Ziffer 4.6 ABTV, verpflichtet er sich, dem Versicherungsnehmer ein Fortführungsangebot mindestens im Rahmen der OP-Versicherung in der jeweils aktuellsten Tarifvariante zu unterbreiten.
Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in folgenden Fällen davon unberührt:
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV),
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie
- bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Kündigungsrecht zum Ablauf
Abweichend zu Ziffer 4.3 ABTV verzichtet der Versicherer mit Beginn des vierten Versicherungsjahres auf das Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin.
Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in folgenden Fällen davon unberührt:
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV),
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie
- bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Was bedeutet das konkret?
Der Kündigungsverzicht schützt den Versicherungsschutz für Ihre Katze in zwei Situationen: Kündigt der Versicherer nach einem Leistungsfall, bekommen Sie ein Angebot, den Schutz fortzuführen. Zusätzlich verzichtet der Versicherer ab dem vierten Versicherungsjahr darauf, den Vertrag zum Ablauftermin zu kündigen. In bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei falschen Angaben, nicht gezahlten Beiträgen oder Pflichtverletzungen – kann der Versicherer den Vertrag jedoch weiterhin außerordentlich kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Versicherer nach einem Leistungsfall kündigt?
Kündigt der Versicherer den Vertrag aufgrund eines Leistungsfalls gemäß Ziffer 4.6 ABTV, verpflichtet er sich, ein Fortführungsangebot mindestens im Rahmen der OP-Versicherung in der jeweils aktuellsten Tarifvariante zu unterbreiten.
Ab wann verzichtet der Versicherer auf das Kündigungsrecht zum Ablauf?
Abweichend zu Ziffer 4.3 ABTV verzichtet der Versicherer mit Beginn des vierten Versicherungsjahres auf das Kündigungsrecht zum jeweiligen Ablauftermin.
In welchen Fällen kann der Versicherer trotzdem außerordentlich kündigen?
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV), bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Gilt der Kündigungsverzicht auch für die außerordentliche Kündigung?
Nein. Der Kündigungsverzicht betrifft die Kündigung nach einem Leistungsfall und das Kündigungsrecht zum Ablauf. Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in den genannten Fällen davon unberührt.