Bei der Uelzener Katzen-Krankenversicherung verzichtet der Versicherer nach einem Leistungsfall auf die Kündigung, sofern dieser nach der allgemeinen Wartezeit eintritt. Kündigt der Versicherer zum Ablauf, erhält der Versicherungsnehmer mindestens ein Angebot für eine OP-Versicherung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in bestimmten Fällen bestehen.
Kündigungsverzicht nach einem Leistungsfall:
Abweichend von Ziff. 4.6 ABTV verzichtet der Versicherer auf die Kündigung nach einem Leistungsfall, sofern der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in folgenden Fällen davon unberührt:
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV),
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie
- bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Kündigungsrecht zum Ablauf:
Kündigt der Versicherer den Vertrag zum Ablauf gemäß Ziffer 4.3 ABTV, verpflichtet er sich, dem Versicherungsnehmer mindestens ein Angebot zum Abschluss einer OP-Versicherung zu unterbreiten.
Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in folgenden Fällen davon unberührt:
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV),
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie
- bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kündigt Ihren Vertrag nicht allein deshalb, weil Sie eine Leistung in Anspruch genommen haben – vorausgesetzt, der Leistungsfall tritt nach der allgemeinen Wartezeit ein. Sollte der Versicherer den Vertrag zum Ablauf kündigen, bekommen Sie zumindest ein Angebot für eine OP-Versicherung. Unabhängig davon behält sich der Versicherer bei bestimmten Pflichtverletzungen das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer nach einem Leistungsfall kündigen?
Nein, der Versicherer verzichtet abweichend von Ziff. 4.6 ABTV auf die Kündigung nach einem Leistungsfall, sofern der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
In welchen Fällen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung bestehen?
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Ziffer 2.2 ABTV), bei Nichtzahlung des Folgebeitrags (Ziffer 3.5 ABTV) sowie bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls (Ziffer 5 ABTV).
Was passiert, wenn der Versicherer den Vertrag zum Ablauf kündigt?
Kündigt der Versicherer den Vertrag zum Ablauf gemäß Ziffer 4.3 ABTV, verpflichtet er sich, dem Versicherungsnehmer mindestens ein Angebot zum Abschluss einer OP-Versicherung zu unterbreiten.
Gilt der Kündigungsverzicht auch während der Wartezeit?
Der Verzicht auf die Kündigung nach einem Leistungsfall gilt, sofern der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025