In der Katzen-Zahnversicherung der Uelzener sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, kosmetische Eingriffe am Gebiss, Pflegemittel oder Kosten nach Vertragsende. Welche Kiefer- und Zahnbehandlungen für Ihre Katze nicht erstattet werden, erfahren Sie hier im Überblick.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Folgen von Kiefer- oder Zahnerkrankungen und Unfällen bzw. deren Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Untersuchungen und Heilbehandlungen sowie Untersuchungen und Heilbehandlungen Ihrer versicherten Katze wegen einer Kiefer- oder Zahnerkrankung oder eines Unfalls einschließlich der veterinärmedizinisch notwendigen Operation sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Alle Behandlungen, die nicht aufgrund einer Kiefer- oder Zahnerkrankung durchgeführt werden, auch wenn diese zeitgleich anfallen bzw. erfolgen oder aufgrund einer Kiefer- oder Zahnerkrankung entstehen;
- Prophylaktische und therapeutische Verhaltenstherapien, Ernährungs- und Futtermittelberatung, durch einen Tierarzt oder Nicht-Tierarzt durchgeführte Physiotherapie nach einer versicherten Operation oder Behandlung, durch einen Tierarzt oder Nicht-Tierarzt durchgeführte alternative Heilbehandlungen wie Akupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie nach einer versicherten Operation oder Behandlung, durch einen Tierarzt durchgeführte Osteopathie nach einer versicherten Operation oder Behandlung und Heilpraktikerbehandlungen nach einer versicherten Operation oder Behandlung;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen am Gebiss Ihrer versicherten Katze, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihrer versicherten Katze;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihrer versicherten Katze sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Heilbehandlung oder Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Pflegemittel (z. B. Zahnpasta, Zahnbürsten, Kauartikel für Zähne, ...);
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen (z. B. Goldimplantation, ...) sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- die tierärztliche Notdienstgebühr, die nicht im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Operation oder einer direkten Folge eines Unfalls steht;
- Euthanasie Ihrer versicherten Katze, außer bei unheilbaren Kiefer- oder Zahnerkrankungen oder Unfall, der eine Kiefer- oder Zahnschädigung nach sich zieht;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Die Katzen-Zahnversicherung deckt nicht jede Maßnahme rund um Kiefer und Zähne ab. Nicht erstattet werden insbesondere Behandlungen, die bereits vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit anfielen, sowie Kosten, die erst nach Vertragsende oder während einer Unterbrechung des Schutzes entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem rein kosmetische Eingriffe am Gebiss, Pflegemittel, Verwaltungs- und Nebenkosten, vorbeugende Maßnahmen und Behandlungen ohne Bezug zu einer Kiefer- oder Zahnerkrankung. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Vorerkrankungen meiner Katze mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Was gilt für Behandlungen innerhalb der Wartezeit?
Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Bei einer 1-jährigen Wartezeit besteht jedoch Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung vor Ablauf der Wartezeit aufgetreten ist, die Behandlung aber erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Werden Pflegemittel für die Zähne erstattet?
Nein. Pflegemittel wie Zahnpasta, Zahnbürsten oder Kauartikel für Zähne sind von der Leistung ausgeschlossen.
Sind kosmetische Eingriffe am Gebiss versichert?
Nein. Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen am Gebiss, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sind nicht versicherbar.
Ist die Euthanasie meiner Katze abgedeckt?
Grundsätzlich besteht kein Leistungsanspruch für die Euthanasie. Eine Ausnahme gilt bei unheilbaren Kiefer- oder Zahnerkrankungen oder bei einem Unfall, der eine Kiefer- oder Zahnschädigung nach sich zieht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025