In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Tierbetriebe folgendes für Außerdem gilt::
- Nicht versichert und besonders zu versichern ist, was nicht nach der Angebotsanfrage ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen mitversichert ist, insbesondere die Haftpflicht aus
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf dienen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind;
- Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig, durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt;
- Erzeugung und Umgang mit Laser- und Maserstrahlen;
- Abbrennen von Feuerwerken.
- Nicht versichert wird die Haftpflicht aus vorschriftswidrigem Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Nicht versichert und besonders zu versichern ist, was nicht nach der Angebotsanfrage ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen mitversichert ist, insbesondere die Haftpflicht aus
- Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf dienen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind;
- Halten oder Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleichgültig, durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck das Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt;
- Erzeugung und Umgang mit Laser- und Maserstrahlen;
- Abbrennen von Feuerwerken.
- Nicht versichert wird die Haftpflicht aus vorschriftswidrigem Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025