In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hufschmiede und Tiertherapeuten folgendes für Mitversichert ist/sind:
- Schäden am Tier gemäß Tarifierung
- beim Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeuten
(1) Schäden am Pferd bis 25.000 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Pferd bis 40.000 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Pferd bis 65.000 € je Schadenereignis
- beim Tiertherapeuten
(1) Schäden am Pferd bis 25.000 €, am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Pferd bis 40.000 €, am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Pferd bis 65.000 €, am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
- beim Haustiertherapeuten
(1) Schäden am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
- Tierhüterhaftung während der Ausübung der Tätigkeit
- Behandlung von Turniertieren
- Apparatebenutzung
- mobile Tätigkeiten
- Durchführung von Heilmaßnahmen, sofern diese zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
- Mitversichert sind Schäden an in Obhut genommenen Tieren gemäß Ziffer 1. und 2.1 während Ausübung der beruflichen Tätigkeit (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum- und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und sein Betriebspersonal.
- der Verlust fremder Schlüssel
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Schäden am Tier gemäß Tarifierung
- beim Hufschmied, Hufpfleger und Pferdetherapeuten
(1) Schäden am Pferd bis 25.000 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Pferd bis 40.000 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Pferd bis 65.000 € je Schadenereignis
- beim Tiertherapeuten
(1) Schäden am Pferd bis 25.000 €, am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Pferd bis 40.000 €, am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Pferd bis 65.000 €, am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
- beim Haustiertherapeuten
(1) Schäden am Hund bis 3.000 €, an der Katze bis 1.500 € und am Kleintier bis 500 € je Schadenereignis
(2) Schäden am Hund bis 5.000 €, an der Katze bis 2.500 € und am Kleintier bis 700 € je Schadenereignis
(3) Schäden am Hund bis 7.500 €, an der Katze bis 3.500 € und am Kleintier bis 1.200 € je Schadenereignis
- Tierhüterhaftung während der Ausübung der Tätigkeit
- Behandlung von Turniertieren
- Apparatebenutzung
- mobile Tätigkeiten
- Durchführung von Heilmaßnahmen, sofern diese zum Berufsbild gehören. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Heilbehandlungen, die ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
- Mitversichert sind Schäden an in Obhut genommenen Tieren gemäß Ziffer 1. und 2.1 während Ausübung der beruflichen Tätigkeit (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum- und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und sein Betriebspersonal.
- der Verlust fremder Schlüssel
Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA/US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025