In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Reitlehrer folgendes für Nicht versichert ist die Haftpflicht:
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art;
- der Reitschüler, Prüflinge und Teilnehmer an den Veranstaltungen;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Schäden an den berittenen oder den im Reitunterricht eingesetzten Pferden sowie an Zaum- und Sattelzeug, siehe jedoch Ziffer 2.8;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderen Bedingung: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- aus Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Besitz oder Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art;
- der Reitschüler, Prüflinge und Teilnehmer an den Veranstaltungen;
- des Versicherungsnehmers als Tierhalter;
- aus Schäden an den berittenen oder den im Reitunterricht eingesetzten Pferden sowie an Zaum- und Sattelzeug, siehe jedoch Ziffer 2.8;
- aus Arbeitsunfällen nach folgender Besonderen Bedingung: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025