In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Reitlehrer folgendes für Mitversichert ist:
- die Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Aufsichtsführung über Personen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten, Ausflügen, Wanderritten, Spaziergängen und Trekkingtouren im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen;
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen;
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
- Bei der Haftpflicht für Bereiter sind mitversichert Schäden an in Obhut und / oder Beritt genommenen Pferden (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum- und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und seinem Betriebspersonal. Je Tarifierung ist die Versicherungssumme je Pferd begrenzt auf
- 10.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 15.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 20.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 50.000,00 € (maximal 200.000,00 € je Schadenereignis).
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
- der Verlust fremder Schlüssel Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- die Erteilung von Unterricht in Theorie und Praxis im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Aufsichtsführung über Personen im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Ausritten, Ausflügen, Wanderritten, Spaziergängen und Trekkingtouren im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit;
- die Leitung und Beaufsichtigung von Reitprüfungen;
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus dem damit verbundenen Aufenthalt in Herbergen;
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- Mitversichert sind bis zu 4 Hilfspersonen.
- Bei der Haftpflicht für Bereiter sind mitversichert Schäden an in Obhut und / oder Beritt genommenen Pferden (auch Fütterungsschäden und Schäden an Zaum- und Sattelzeug) durch den Versicherungsnehmer und seinem Betriebspersonal. Je Tarifierung ist die Versicherungssumme je Pferd begrenzt auf
- 10.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 15.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 20.000,00 € (maximal 100.000,00 € je Schadenereignis)
- 50.000,00 € (maximal 200.000,00 € je Schadenereignis).
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherungsnehmers und des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
- der Verlust fremder Schlüssel Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025