In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Tierbetriebe folgendes für Für folgende Betriebe gilt über Ziff. 1 hinaus::
- Tierheime
Mitversichert ist die Haftpflicht
- als Tierhalter der im Tierheim untergebrachten Tiere, falls besonders vereinbart;
- einer Tierheimjugendgruppe bei Tätigkeiten für das Tierheim;
- von dritten Personen beim Ausführen von Hunden des Heims;
- bei vorübergehender Unterbringung eines Tieres in einer Pflegestelle – Sachschäden in der Pflegestelle sind begrenzt auf 5.000,00 €, die Selbstbeteiligung beträgt 300,00 € – ausgeschlossen sind Personenschäden, der in den Pflegestellen lebenden Personen;
- bei Rettung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen.
- Hunde- und Katzenpensionen (Haltung fremder Tiere in dafür geeigneten Räumen)
- Mitversichert ist das Abhandenkommen eines Pensionstieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen der Pension. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 €.
- Mitversichert ist der Schaden am Pensionstier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 €.
- der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
- Tiersitter
Mitversichert ist
- die Beaufsichtigung von bis zu 10 Tieren (Hund) und bis zu 5 Tieren (Katze, Pferd);
- die stationäre Beaufsichtigung (Hund, Katze) in dafür geeigneten Räumen bis zu zwei Tagen;
- das Abhandenkommen eines in Verwahrung genommenen Tieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd);
- der Schaden am im Verwahrung genommenen Tier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd);
- der Verlust fremder Schlüssel; die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis;
- beim Pferdesitting das Reiten, das Longieren und die Bodenarbeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Tierheime
Mitversichert ist die Haftpflicht
- als Tierhalter der im Tierheim untergebrachten Tiere, falls besonders vereinbart;
- einer Tierheimjugendgruppe bei Tätigkeiten für das Tierheim;
- von dritten Personen beim Ausführen von Hunden des Heims;
- bei vorübergehender Unterbringung eines Tieres in einer Pflegestelle – Sachschäden in der Pflegestelle sind begrenzt auf 5.000,00 €, die Selbstbeteiligung beträgt 300,00 € – ausgeschlossen sind Personenschäden, der in den Pflegestellen lebenden Personen;
- bei Rettung von Auslandshunden beginnt der Versicherungsschutz an der Grenze zu Deutschland bzw. bei Übergabe auf einem deutschen Flughafen.
- Hunde- und Katzenpensionen (Haltung fremder Tiere in dafür geeigneten Räumen)
- Mitversichert ist das Abhandenkommen eines Pensionstieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen der Pension. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 €.
- Mitversichert ist der Schaden am Pensionstier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 €.
- der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
- Tiersitter
Mitversichert ist
- die Beaufsichtigung von bis zu 10 Tieren (Hund) und bis zu 5 Tieren (Katze, Pferd);
- die stationäre Beaufsichtigung (Hund, Katze) in dafür geeigneten Räumen bis zu zwei Tagen;
- das Abhandenkommen eines in Verwahrung genommenen Tieres durch Verschulden der mit der Betreuung beauftragten Personen. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd);
- der Schaden am im Verwahrung genommenen Tier auch durch falsche Fütterung. Die Entschädigungsleistung ist – je nach Tarifierung – begrenzt auf 1.000,00 €, 2.000,00 €, 3.000,00 € (Hund, Katze) und 10.000 € (Pferd);
- der Verlust fremder Schlüssel; die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis;
- beim Pferdesitting das Reiten, das Longieren und die Bodenarbeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025