In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Tierbetriebe folgendes für Hinweise::
- Über den Umfang der Sachschadendeckung vergleiche Ziff. 7. AHB. Auf den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen – auch an Kommissionsware – nach Ziff. 7.7 AHB wird besonders hingewiesen.
- Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Über den Umfang der Sachschadendeckung vergleiche Ziff. 7. AHB. Auf den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen – auch an Kommissionsware – nach Ziff. 7.7 AHB wird besonders hingewiesen.
- Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025