In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Jäger folgendes für Hinweise::
- Über den Umfang der Sachschadendeckung vergleiche Ziff. 7. AHB. Auf den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen – auch an Kommissionsware – nach Ziff. 7.7 AHB wird besonders hingewiesen.
- Hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Gewässerschäden wird auf die Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden verwiesen. Versicherungsschutz für die Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe wird nur durch eine besondere Versicherung gewährt.
- Der Beitrag gilt je Jahresjagdschein unabhängig davon, an welchem Tage im Jagdjahr der Jahresjagdschein gelöst wird.
- Der Tagesjagdschein ist bis zu 14 aufeinander folgende Tage gültig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Über den Umfang der Sachschadendeckung vergleiche Ziff. 7. AHB. Auf den Ausschluss der Schäden an fremden Sachen – auch an Kommissionsware – nach Ziff. 7.7 AHB wird besonders hingewiesen.
- Hinsichtlich des Versicherungsschutzes für Gewässerschäden wird auf die Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht aus Gewässerschäden verwiesen. Versicherungsschutz für die Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe wird nur durch eine besondere Versicherung gewährt.
- Der Beitrag gilt je Jahresjagdschein unabhängig davon, an welchem Tage im Jagdjahr der Jahresjagdschein gelöst wird.
- Der Tagesjagdschein ist bis zu 14 aufeinander folgende Tage gültig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025