In der Haftpflichtversicherung der Uelzener gilt im Tarif Hundeausbilder folgendes für Mitversichert ist / sind:
- die Ausbildung in Theorie und Praxis
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
- Der Verlust fremder Schlüssel. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
- Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt je Tarifierung
- 1.000,00 €
- 2.000,00 €
- 3.000,00 €
je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis
- der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- die Ausbildung in Theorie und Praxis
- die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
- die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- abweichend auch die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei Aufenthalt bis zu einem Jahr. Ausgeschlossen bleiben Versicherungsfälle, die in den USA / US-Territorien und in Kanada geltend gemacht werden sowie Entschädigungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive und exemplary damages. Die Leistung des Versicherers erfolgt ausschließlich in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, an dem der Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Außenhandelsbank abgeführt ist.
- Der Verlust fremder Schlüssel. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt 70.000,00 € je Schadenereignis.
- Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder seines Betriebspersonals. Die Höchstersatzleistung des Versicherers beträgt je Tarifierung
- 1.000,00 €
- 2.000,00 €
- 3.000,00 €
je Hund und maximal 10.000,00 € je Schadenereignis
- der Nebenerwerbsverkauf (z. B. Hundezubehör, Katzenfutter) bis zu einem Jahresumsatz von 10.000,00 €. Nicht versichert ist die Produkthaftpflicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025