In der Tier-Lebensversicherung der Uelzener gilt im Tarif Pferd Basis folgendes für Nicht versicherbare Leistungen:
- Sie haben keinen Leistungsanspruch für Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
• Krankheit (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt), Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen;
• Unfall (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt);
• Mängeln und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, einschließlich unbekannter angeborener Fehlentwicklungen;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
• Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung.
- Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht kein Leistungsanspruch, sofern Sie nicht den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
- Für eine Schlachtung / Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Sie haben keinen Leistungsanspruch für Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
• Krankheit (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt), Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen;
• Unfall (sofern nicht über Ziffer 2.1 abgedeckt);
• Mängeln und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, einschließlich unbekannter angeborener Fehlentwicklungen;
• Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
• Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung.
- Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht kein Leistungsanspruch, sofern Sie nicht den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
- Für eine Schlachtung / Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025