In der Tier-Lebensversicherung der Uelzener gilt folgendes für Vertragsparteien, Schriftwechsel:
- Vertragsparteien
• Sie Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
• Wir Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
• Versichertes Tier Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
• Rechtsnachfolger Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
- Schriftwechsel
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Vertragsparteien
• Sie Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
• Wir Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
• Versichertes Tier Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
• Rechtsnachfolger Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
- Schriftwechsel
Anzeigen und Erklärungen von Ihnen und uns sind in Textform abzugeben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025