Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener verzichtet der Versicherer nach einem Leistungsfall auf sein Kündigungsrecht, sofern der Leistungsfall erst nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eingetreten ist. In bestimmten Ausnahmefällen bleibt jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung bestehen, etwa bei verletzter Anzeigepflicht oder ausbleibender Beitragszahlung.
Der Versicherer verzichtet auf sein Recht zur Kündigung nach einem Leistungsfall. Voraussetzung ist, dass der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
Das Recht des Versicherers zur außerordentlichen Kündigung bleibt in folgenden Fällen bestehen:
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,
- bei Nichtzahlung des Folgebeitrags sowie
- bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Leistungsfall nach Ende der allgemeinen Wartezeit ein, kündigt der Versicherer den Vertrag deshalb nicht. In bestimmten Ausnahmefällen darf er aber weiterhin außerordentlich kündigen: wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde, wenn ein Folgebeitrag nicht gezahlt wird oder wenn Pflichten vor oder nach dem Leistungsfall verletzt werden.
Häufige Fragen
Kann mir der Versicherer nach einem Leistungsfall kündigen?
Nein, der Versicherer verzichtet auf die Kündigung nach einem Leistungsfall, sofern der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
In welchen Fällen darf der Versicherer trotzdem außerordentlich kündigen?
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, bei Nichtzahlung des Folgebeitrags sowie bei Verletzung von Pflichten vor oder nach Eintritt eines Leistungsfalls.
Gilt der Kündigungsverzicht auch bei einem Leistungsfall während der Wartezeit?
Der Verzicht gilt nur, wenn der Leistungsfall nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025