Bei der Katzenkrankenversicherung der Uelzener gilt der Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb Deutschlands sowie für Auslandsaufenthalte der versicherten Katze bis zu 12 Monaten, wobei im Ausland höchstens im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geleistet wird.
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihrer versicherten Katze von 12 Monaten.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
Innerhalb Deutschlands sind Leistungsfälle grundsätzlich abgedeckt. Hält sich die versicherte Katze im Ausland auf, besteht der Versicherungsschutz für einen Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Monaten. Für Leistungsfälle im Ausland wird höchstens in dem Umfang geleistet, der nach der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gilt.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, für Leistungsfälle außerhalb Deutschlands besteht Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt der versicherten Katze von 12 Monaten.
Wie lange ist meine Katze im Ausland versichert?
Der Versicherungsschutz besteht für einen Auslandsaufenthalt von bis zu 12 Monaten.
In welchem Umfang wird bei Leistungsfällen im Ausland geleistet?
Bei Leistungsfällen außerhalb Deutschlands besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Inhalte aus: Bedingungen Katzenkrankenversicherung 2025