Bei der Hundehalter-Haftpflicht der Uelzener Versicherung bezeichnet man Mietsachschäden alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen, anderen Mieträumen (wie z.B. Ferienwohnungen) oder gemieteten Sachen verursacht. Ab einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro sind diese Schäden bei uns eingeschlossen.
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