Bei der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung sind Kastrationen und Sterilisationen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – ganz gleich, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dennoch beteiligt sich der Versicherer mit einem Zuschuss an den Kosten für Hündinnen und Rüden.
Grundsätzlich sind Kastrationen und Sterilisationen bei der Katzen OP-Versicherung der Uelzener Versicherung ausgeschlossen – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.
Highlight:
- Es wird sich dennoch mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt.
- 75 € für Hündinnen
- 50 € für Rüden
Katzen OP-Versicherung Angebotsrechner
Was bedeutet das konkret?
Kastrationen und Sterilisationen zählen nicht zu den Leistungen der Katzen OP-Versicherung. Das gilt auch dann, wenn ein Eingriff aus medizinischen Gründen erfolgt. Als Entgegenkommen wird für solche Eingriffe aber ein fester Zuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach dem Geschlecht des Tieres richtet.
Häufige Fragen
Sind Kastrationen in der Katzen OP-Versicherung versichert?
Nein, Kastrationen und Sterilisationen sind grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.
Wird trotz Ausschluss ein Zuschuss gezahlt?
Ja, es wird sich dennoch mit einem Zuschuss an den Kosten beteiligt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 75 € für Hündinnen sowie 50 € für Rüden.
Gilt der Ausschluss auch bei medizinischer Notwendigkeit?
Ja, der Ausschluss gilt unabhängig davon, ob eine medizinische Notwendigkeit besteht oder nicht.