Bei der Uelzener Hunde-OP-Versicherung Premium Plus gibt es Leistungen, die nicht versichert sind – etwa bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, kosmetische Eingriffe oder Kosten ohne direkten Bezug zu einer notwendigen Operation. Welche Ausschlüsse gelten und wo Zusatzbausteine wie Sonder-OP, Reha oder Zahnzusatz greifen, erfahren Sie hier im Überblick.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- die Entfernung von Ektoparasiten einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede tierärztliche Maßnahme wird über den Tarif erstattet. Ausgeschlossen sind unter anderem bereits vor Vertragsbeginn bekannte Erkrankungen, Behandlungen während der Wartezeit, kosmetische Eingriffe sowie Kosten, die nicht direkt mit einer medizinisch notwendigen Operation zusammenhängen. Für einige dieser Bereiche – etwa besondere Erkrankungen, Reha-Maßnahmen oder Zahnbehandlungen – kann jedoch ein passender Zusatzbaustein den Schutz erweitern. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Werden Behandlungen innerhalb der Wartezeit übernommen?
Nein. Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Bei Operationen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins besteht ein Leistungsanspruch jedoch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf der Wartezeit aufgetreten ist, die Operation aber nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Sind Zahnbehandlungen abgedeckt?
Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung sind nur versichert, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein abgeschlossen haben. Operationen am Gebiss zur Herstellung des Zucht- oder Rassestandards mit ästhetischem Charakter bleiben auch mit diesem Baustein ausgeschlossen.
Kann ich Ausschlüsse durch Zusatzbausteine erweitern?
Ja, teilweise. Besondere Erkrankungen, vorvertragliche nicht bekannte Erkrankungen und angeborene Fehlentwicklungen sind über den Sonder-OP-Baustein abgedeckt, Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien über den Reha-Baustein und bestimmte Zahnbehandlungen über den Zahnzusatz-Baustein – jeweils sofern versichert.
Sind reine Untersuchungen ohne Operation versichert?
Nein. Tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen, sowie Maßnahmen vorbeugenden Charakters sind vom Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025