Was als Unfall bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt, klärt diese Bestimmung: Gemeint ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und dabei eine körperliche Gesundheitsschädigung verursacht. Damit ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Vorfall als Unfall zählt.
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis. Es wirkt plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Hundes ein. Zudem zieht es eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich.
Was bedeutet das konkret?
Diese Bestimmung legt fest, was unter einem Unfall verstanden wird. Ein Vorfall gilt dann als Unfall, wenn er ungeplant ist, plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und dabei eine körperliche Gesundheitsschädigung entsteht. Alle diese Merkmale müssen zusammentreffen.
Häufige Fragen
Wann liegt bei meinem Hund ein Unfall im Sinne der Versicherung vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein ungeplantes Ereignis plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Hundes einwirkt und dadurch eine körperliche Gesundheitsschädigung entsteht.
Muss die Einwirkung von außen kommen, damit es als Unfall zählt?
Ja, das Ereignis muss plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirken.
Reicht ein plötzliches Ereignis allein aus, um von einem Unfall zu sprechen?
Nein, zusätzlich muss das Ereignis ungeplant sein und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich ziehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Premium-Plus 2025