Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt als Unfall ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und dadurch eine körperliche Gesundheitsschädigung verursacht. Diese Definition legt fest, wann von einem Unfall im Sinne der Bedingungen gesprochen wird.
Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper Ihres versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung nach sich zieht.
Was bedeutet das konkret?
Ein Unfall liegt vor, wenn ein ungeplantes Ereignis plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt. Dieses Ereignis muss außerdem zu einer körperlichen Gesundheitsschädigung des Hundes führen.
Häufige Fragen
Was zählt bei der Versicherung als Unfall des Hundes?
Als Unfall gilt ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirkt und eine körperliche Gesundheitsschädigung verursacht.
Muss beim Unfall eine körperliche Schädigung entstehen?
Ja, das Ereignis muss eine körperliche Gesundheitsschädigung des versicherten Hundes nach sich ziehen, damit von einem Unfall gesprochen wird.
Muss die Einwirkung von außen kommen?
Ja, das Ereignis muss plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes einwirken.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025