Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gelten als Folgen eines Unfalls diejenigen Heilbehandlungen oder Operationen, die aufgrund eines Unfalls notwendig geworden sind. So wird klargestellt, welche tierärztlichen Maßnahmen einem Unfall zugerechnet werden.
Als Folgen eines Unfalls gelten die Heilbehandlungen oder Operationen, die durch einen Unfall notwendig geworden sind.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Hund einen Unfall hat, zählen zu den Unfallfolgen die tierärztlichen Behandlungen und Operationen, die wegen dieses Unfalls erforderlich werden. Entscheidend ist also, dass die Maßnahme durch den Unfall notwendig geworden ist.
Häufige Fragen
Was zählt als Folge eines Unfalls?
Als Folgen eines Unfalls gelten die Heilbehandlungen oder Operationen, die durch den Unfall notwendig geworden sind.
Sind sowohl Behandlungen als auch Operationen umfasst?
Ja, sowohl notwendig gewordene Heilbehandlungen als auch Operationen zählen zu den Folgen eines Unfalls.
Wann gilt eine Behandlung als Unfallfolge?
Eine Behandlung gilt dann als Unfallfolge, wenn sie durch einen Unfall notwendig geworden ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025